Automatischer Informationsaustausch (AIA)
Das Wichtigste in Kürze
Beim AIA tauschen die Steuerbehörden der teilnehmenden Länder untereinander Daten über Bankkonten und Wertschriftendepots von steuerpflichtigen Kunden aus. Auch die Schweiz beteiligt sich am AIA. Die Urner Kantonalbank ist wie alle Finanzinstitute der teilnehmenden Länder verpflichtet, die AIA-Vorgaben konsequent umzusetzen.
Funktionsweise AIA (Quelle: www.sif.admin.ch)
Wer ist von den AIA-Anforderungen betroffen?
Kunden, deren Steuerdomizil in einem Staat liegt, mit welchem die Schweiz ein Abkommen zum Informationsaustausch abgeschlossen hat.
Welche Informationen meldet die Bank?
Die Bank muss Kundendaten wie Name, Adresse, Geburtsdatum, SIN (Steueridentifikationsnummer), Kontonummer sowie Finanzdaten wie Konto-/Depotstand, Brutto-Anlageerträge inkl. Zinsen und Dividenden und Brutto-Veräusserungserlöse an die Schweizer Steuerbehörde melden.
Wer erhält die Informationen?
Die Schweizer Steuerbehörde (ESTV) stellt die von den Schweizer Banken gemeldeten Informationen den Steuerbehörden der Partnerstaaten zur Verfügung. Die empfangende Steuerbehörde darf diese Informationen ausschliesslich zu Steuerzwecken verwenden. Die Informationen unterliegen der jeweiligen Datenschutzgesetzgebung der Vertragsstaaten.
Schutz der Privatsphäre
Auch mit dem AIA bleibt das inländische Bankkundengeheimnis in der Schweiz gewahrt.
Was muss der Kunde unternehmen?
Sollten sie vom AIA betroffen sein und die Bank zur Erfüllung der Verpflichtungen weitere Informationen benötigen, wird sie die Bank informieren.
Wann wird der AIA eingeführt?
Die Schweiz hat den AIA am 01.01.2017 eingeführt. Seit diesem Zeitpunkt sind die Abkommen mit den EU-Staaten und weiteren Ländern in Kraft. Ab Mitte 2018 wird die Schweizer Steuerbehörde die relevanten Informationen den zuständigen Steuerbehörden melden.