Instant-Zahlung
Instant-Zahlung ist eine Zahlungsart, bei der nach Auslösung des Überweisungsauftrags der Geldbetrag sofort, das heisst innert 10 Sekunden, und endgültig von einem Konto auf ein anderes erfolgt, und zwar 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr.
Sicher und endgültig
Eine erfolgreiche Instant-Zahlung hat eine sofortige und endgültige Auswirkung auf die Konten. Dadurch entfallen Unsicherheiten und Kreditrisiken für alle an der Zahlung beteiligten Parteien. Sowohl die zahlende als auch die begünstigte Partei kann – abhängig vom jeweiligen Finanzinstitut – eine sofortige Ausführungsbestätigung erhalten. Damit weiss die zahlende Partei, dass der Betrag auf dem Konto der begünstigten Partei gutgeschrieben wurde, was besonders dann nützlich ist, wenn die Partei auf eine schnelle Gutschrift angewiesen ist.
Die Urner Kantonalbank kann bereits Instant-Zahlungen empfangen. Das Senden von Instant-Zahlungen ist indes noch nicht möglich. Sobald diese Dienstleistung möglich ist, werden wir auf dieser Seite informieren.
Instant-Zahlungen sind zurzeit nur in Schweizer Franken und ausschliesslich in der Schweiz möglich (keine grenzüberschreitenden Instant-Zahlungen).
Aktuelle Kontostände
Die sofortige Abwicklung bei einer Instant-Zahlung bietet den Vorteil, dass sowohl die Kontobelastung bei der zahlenden Partei als auch die Geldgutschrift auf dem Konto der begünstigten Partei ohne Verzögerung erfolgt.
Ausführungsbestätigung
Abhängig vom jeweiligen Finanzinstitut, kann sowohl die zahlende als auch die begünstigte Partei eine sofortige Ausführungsbestätigung erhalten. Damit weiss die zahlende Partei, dass der Betrag auf dem Konto der begünstigten Partei gutgeschrieben wurde, was besonders dann nützlich ist, wenn die Partei auf eine schnelle Gutschrift setzt.
Geringeres Kreditrisiko
Eine erfolgreiche Instant-Zahlung hat eine sofortige und finale Auswirkung auf die Konten. Das hat zur Folge, dass Unsicherheiten und Kreditrisiken für alle an der Zahlung beteiligten Parteien minimiert werden.
Für Gross- und Kleinbeträge
Eine Instant-Zahlung hat eine Limite von CHF 20'000, wobei die Finanzinstitute untereinander höhere Limiten vereinbaren können.
Der Unterschied zwischen einer herkömmlichen Überweisung und Instant-Zahlung ist markant. Bei einer heutigen Überweisung innerhalb der Schweiz ist das Geld unter Umständen «länger unterwegs», bis es nach einigen Stunden, am nächsten Tag oder im schlimmsten Fall noch später gutgeschrieben wird – je nachdem, ob die Überweisung tagsüber oder nachts, am Wochenende, werktags oder an einem Feiertag ausgelöst wird.
Bei einer Instant-Zahlung hingegen spielt es keine Rolle, zu welcher Uhrzeit oder an welchem Wochentag die zahlende Partei die Überweisung auslöst. Die Zahlung wird, wenn sie erfolgreich ist, immer in maximal zehn Sekunden abgewickelt.
Bis Ende August 2024 werden die meisten Banken – so auch die Urner Kantonalbank – Instant-Zahlungen entgegennehmen und sekundenschnell verarbeiten können. Die restlichen Banken folgen bis spätestens 2026.
Kundinnen und Kunden können ab dann Instant-Zahlungen bis zu einem Betrag von 20'000 Schweizer Franken empfangen.
Das Angebot zum Senden von Instant-Zahlungen ist bei der Urner Kantonalbank noch nicht möglich.
Für weitere Informationen stehen Ihnen unsere Kundenberaterinnen und Kundenberater gerne zur Verfügung.
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Für Ihre Fragen und Anliegen erreichen Sie mich telefonisch während folgenden Zeiten:
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Engagiert und verlässlich bin ich für Sie da.