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Gesetz und Verordnung

Das Gesetz über die Urner Kantonalbank vom 2. Dezember 2001 (Stand 1. Januar 2015) und die Verordnung über die Urner Kantonalbank vom 25. September 2002 (Stand 1. Januar 2015) bilden die gesetzlichen Grundlagen der Urner Kantonalbank.

Gesetz über die Urner Kantonalbank

Verordnung über die Urner Kantonalbank


Geschäfts- und Organisationsreglement
Der Bankrat erlässt gestützt auf Art. 12 des Gesetzes über die Urner Kantonalbank (UKBG) ein Geschäfts- und Organisationsreglement (GOR). Das Reglement legt in Ergänzung zu den gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben die Organisation der Bank und die Aufgaben, Arbeitsweise und Kompetenzen des Bankrates sowie der Geschäftsleitung fest. Auf Wunsche stellen wir Ihnen das GOR sehr gerne zur Verfügung. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. 
 

Eigentümerstrategie
Erwartungen, Rahmenbedingungen und Vorgaben sowie die Gestaltung der Public Corporate Governance entnehmen Sie in der Eigentümerstrategie des Regierungsrats für die Urner Kantonalbank.

Eigentümerstrategie