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Kapitaleinzahlungskonto

Der erste Schritt zur Gründung eines Unternehmens
Ihr Startkapital ist bei uns in den richtigen Händen. Sie gründen Ihre Aktiengesellschaft oder GmbH, wir eröffnen das passende Konto für Sie.

Bei der Gründung einer Gesellschaft (AG, GmbH) sowie bei einer Kapitalerhöhung muss das entsprechende Kapital auf einem Sperrkonto hinterlegt werden. Nach Zustellung des Handelsregisterauszuges erfolgt die Freigabe des Kapitals auf ein Konto der entsprechenden Gesellschaft. Wir garantieren Ihnen eine effiziente und reibungslose Abwicklung und erleichtern Ihnen somit den Start.

Vorgehen

  • Füllen Sie das Formular "Antrag Kapitaleinzahlungskonto" vollständig aus und retournieren Sie uns das rechtsgültig unterzeichnete Original.
  • Die Bekanntgabe der Kapitaleinzahlungskonto-Nummer erfolgt telefonisch oder via E-Mail durch die Urner Kantonalbank.
  • Anschliessend können Sie das Gesellschaftskapital überweisen (keine Bareinzahlungen, keine Checks).
  • Nach erfolgter Verbuchung auf dem Kapitaleinzahlungskonto erstellen wir eine Einzahlungsbescheinigung.
  • Nach Erhalt des Handelsregisterauszugs und der unterzeichneten Basisunterlagen können wir das Gesellschaftskapital freigeben und auf das Geschäftskonto überweisen.

Wichtig
Aufgrund der VSB (Vereinbarung über die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken) muss der Eröffner mittels echtheitsbestätigter Kopie des amtlichen Ausweises identifiziert werden. Bitte legen Sie diese dem Antragsformular bei. Eine echtheitsbestätigte Kopie des Ausweises können Sie kostenlos bei unseren Geschäftsstellen oder, gegen eine Gebühr, bei allen Poststellen in der Schweiz oder bei amtlichen Stellen (Gemeindeverwaltung, Notariat, etc.) anfertigen lassen. Eine gewöhnliche Kopie des amtlichen Ausweises genügt nicht. Das Kapitaleinzahlungskonto kann erst nach Erhalt der echtheitsbestätigten Kopie eröffnet werden.

Leistungen
Zinssatzkeine Verzinsung
Kontoführungkeine
Verrechnungssteuerkeine
Spesen1‰ des Kapitals, mind. CHF 250.00 bei einer Kontobeziehung mit der Urner Kantonalbank
2‰ des Kapitals, mind. CHF 350.00 bei Überweisung an eine Drittbank
Expresseröffnung mind. CHF 500.00

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