
Staatsgarantie
Ihr Vermögen ist bei uns in sicheren Händen
Bei der Urner Kantonalbank profitieren Sie von der uneingeschränkten Staatsgarantie durch den Kanton Uri. Gemäss Art. 7 Abs. 1 des "Gesetzes über die Urner Kantonalbank" vom 2. Dezember 2001 (Stand 1. Januar 2015) haftet der Kanton Uri für alle Verbindlichkeiten der Bank, sofern deren eigene Mittel dazu nicht ausreichen würden. Das heisst, dass Ihre Einlagen bei der Urner Kantonalbank vollumfänglich durch den Kanton Uri gesichert sind.
Einlagensicherung / Einlegerschutz
Die Einlagensicherung schützt Guthaben auf Konten von Privat- und Firmenkunden im Konkurs einer Bank oder eines Wertpapierhauses. Die Sicherung ist gesetzlich geregelt. Die Sicherung ist auf höchstens CHF 100 000 pro Kunde und Institut beschränkt. Mehrere Konten werden zusammengezählt. esisuisse garantiert die Deckung der gesicherten Guthaben im Rahmen der Selbstregulierung der Schweizer Banken und Wertpapierhäuser. Guthaben bei der UKB sind durch die Einlagensicherung gesichert.
Weitere Informationen zu Einlagensicherung finden Sie auf der Internetseite www.esisuisse.ch.