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Staatsgarantie

Ihr Vermögen ist bei uns in sicheren Händen

Staatsgarantie
Bei der Urner Kantonalbank profitieren Sie von der uneingeschränkten Staatsgarantie des Kantons Uri – z.B. für Einlagen auf Privat- oder Sparkonten sowie für Festgeldanlagen und Verbindlichkeiten aus Kassenobligationen. Gemäss Art. 7 des «Gesetzes über die Urner Kantonalbank» haftet der Kanton Uri für alle Verbindlichkeiten der Bank, sofern deren eigene Mittel dazu nicht ausreichen würden. Das heisst, dass Ihre Einlagen bei der Urner Kantonalbank vollumfänglich durch den Kanton Uri gesichert sind.
Die Urner Kantonalbank entschädigt den Kanton für die Staatsgarantie.

Einlagensicherung
Die Einlagensicherung schützt Guthaben auf Konten von Privat- und Firmenkunden im Konkurs einer Bank oder eines Wertpapierhauses. Die Sicherung ist gesetzlich geregelt. Die Sicherung ist auf höchstens CHF 100'000 pro Kunde und Institut beschränkt. Mehrere Konten werden zusammengezählt. esisuisse garantiert die Deckung der gesicherten Guthaben im Rahmen der Selbstregulierung der Schweizer Banken und Wertpapierhäuser. Guthaben bei der UKB sind durch die Einlagensicherung gesichert.

Detaillierte Informationen zur Einlagensicherung sind auf www.esisuisse.ch zu finden.

Wissenswertes zur Einlagensicherung und zur Staatsgarantie

Die Einlagensicherung haben Sie bei jeder Bank, die in der Schweiz einer bewilligten Tätigkeit nachgeht. Das System der Einlagensicherung schützt Guthaben von Kunden im Fall des Konkurses einer Bank bis 100'000 Franken vor Verlust. Die Einlagensicherung stellt eine schnelle Auszahlung zu Beginn des Verfahrens sicher.

Die Staatsgarantie ist umfassender: Die Einlagen von Kundinnen und Kunden bei der Urner Kantonalbank sind vollumfänglich durch den Kanton Uri gesichert – also auch Einlagen, die CHF 100'000 übersteigen. Der Kanton Uri würde für alle nach Abschluss des Verfahrens noch offenen Schulden haften.

Entnehmen Sie den untenstehenden Fragen und Antworten, welche Einlagen durch die Einlagensicherung und welche durch die Staatsgarantie gedeckt sind. 

Weitere Informationen zur Einlagensicherung finden Sie auf der Internetseite www.esisuisse.ch.

Haben Sie mehrere Konten bei der UKB, werden Ihre Guthaben zusammengezählt und es sind insgesamt maximal CHF 100'000 pro Person oder Firma gesichert.

Wenn mehrere Personen gemeinsam Inhaber bzw. Inhaberinnen eines Kontos sind, wird diese Gemeinschaft bezüglich der Sicherung wie ein eigener, separater Kunde oder eine eigene separate Kundin behandelt. Hält diese Gemeinschaft mehrere Konten, werden diese zusammengezählt. Die Guthaben, die auf eine solche Gemeinschaft lauten, sind bis insgesamt CHF 100'000 gesichert.

Detailliertere Informationen finden Sie hier.

Primär sind Guthaben in Schweizer Franken oder anderen staatlichen Währungen auf Konten, die auf den Namen des Kunden oder der Kundin lauten, geschützt (Privatkonto, Kontokorrent, Sparkonto, Lohnkonto, Kassenobligationen etc.). 

Eine Übersicht, welche Guthaben gesichert oder nicht gesichert sind, finden Sie auf esisuisse.

Depotwerte sind von der Staatsgarantie ausgenommen. Dazu gehören unter anderem Obligationen, Aktien, Anlagefonds und Derivate. Die Depotwerte werden im Konkursfall einer Bank ausgesondert. Sie gehören nicht zur Konkursmasse einer Bank und verbleiben im Eigentum des Kunden oder der Kundin.

Wertschriften (wie Aktien, Obligationen oder Fonds), welche Kunden oder Kundinnen in Wertschriftendepots hinterlegen, sind vom Konkurs einer Bank nicht betroffen, weil sie dem Kunden bzw. der Kundin und nicht der Bank gehören. Im Fall eines Konkursverfahrens würden sie aus der Konkursmasse herausgelöst und dem Kunden oder der Kundin übertragen.

Guthaben auf Sparen 3-Konten der Urner Kantonalbank sind von der Staatsgarantie ebenfalls umfasst, da sie vollumfänglich bei der Bank hinterlegt sind. Hingegen werden sie (wie bei allen Banken) nicht durch die Einlagensicherung garantiert.