Nutzungsbedingungen UKB TWINT App

1.    Allgemeines

1.1    Geltungsbereich

Die Urner Kantonalbank («UKB») bietet ihren Kunden gemäss den nachstehenden Bestimmungen die Nutzung von UKB TWINT an. «TWINT» ist ein von der TWINT AG bzw. ihren Gesellschaften (hiernach «TWINT-Gesellschaften» genannt) betriebene Zahlungs-App.
Diese Nutzungsbedingungen gelten in Ergänzung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Bank als akzeptiert, sobald der Kunde über die UKB TWINT App sein Einverständnis erklärt hat.

1.2    Zugang und Kontoverbindung 

Zugang zu den Dienstleistungen erhält ein Kunde, der über ein auf seinen Namen registriertes Smartphone verfügt, auf welchem die UKB TWINT App installiert ist. Um von UKB TWINT Gebrauch machen zu können, muss der Nutzer über eine Kontoverbindung mit der UKB verfügen. 

1.3 Voraussetzungen

Die Nutzung von UKB TWINT setzt Folgendes voraus:
•    Sie haben Wohnsitz in der Schweiz
•    Sie sind mindestens 12 Jahre alt
•    Sie bieten Gewähr für eine beanstandungsfreie Nutzung von UKB TWINT

1.4     Registrierung und Identifizierung

Bei der Installation (Download) der UKB TWINT App auf dem Smartphone wird der Kunde aufgefordert, die Mobile-Nummer des Smartphones einzugeben. Diese wird aus Sicherheitsgründen verifiziert. 

Bei einem Wechsel oder einer Deaktivierung der Mobile-Nummer muss der Kunde der UKB entweder die neue Mobile-Nummer oder die Deaktivierung der UKB TWINT App umgehend bekanntgeben. Der Nutzer darf die Registrierung nur in eigenem Namen und auf eigene Rechnung vornehmen.

Es steht der UKB jederzeit frei, zusätzliche Informationen über den Nutzer von Dritten oder vom Nutzer einzufordern bzw. aus allen zur Verfügung stehenden Quellen einzuholen. Der Nutzer ist verpflichtet, einer solchen Aufforderung seitens der UKB nachzukommen und die UKB unverzüglich die gewünschten zusätzlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, ansonsten ist die UKB berechtigt, den Service unverzüglich einzustellen. Die gemachten Angaben müssen vollständig und korrekt sein und vom Nutzer unverzüglich aktualisiert werden, sollten sie ändern.

1.5    Vorbehalt gesetzlicher Regelungen

Zahlungs- und Zusatzfunktionen können aufgrund regulatorischer Vorgaben durch die UKB jederzeit im In- und Ausland ganz oder teilweise eingeschränkt werden.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass im Verlaufe der Dauer der Geschäftsbeziehungen des Kunden mit der UKB Umstände eintreten können, die die UKB gesetzlich verpflichten, Vermögenswerte zu sperren, die Geschäftsbeziehung einer zuständigen Behörde zu melden oder abzubrechen. Der Kunde ist verpflichtet, der UKB auf Verlangen Auskünfte zu erteilen, damit diese ihren gesetzlichen Abklärungs- oder Meldepflichten nachkommen kann.

1.6    Haftungsausschluss

Lieferungen bzw. Leistungen der mit TWINT bezahlten Waren bzw. Dienstleistungen stehen ausserhalb des Einflussbereichs der UKB. Ansprüche zum Bezug von Waren und Dienstleistungen und damit verbundene Ansprüche (z.B. Gewährleistung) müssen direkt gegenüber dem Händler gelten gemacht werden. Die UKB schliesst jegliche Gewährleistung oder Haftung für die mit TWINT bezahlten Waren und Dienstleistungen aus. Die Beanstandung einer Zahlung muss der UKB sofort gemeldet werden und innert 30 Tagen ab Ausführung der Zahlung schriftlich an die Adresse der UKB erfolgen (Datum Poststempel). Nach Ablauf dieser Frist sind sämtliche Ansprüche verfallen.

Bei einer Vertragsverletzung durch die UKB haftet diese für den nachgewiesenen Schaden, sofern sie nicht beweist, dass sie kein Verschulden trifft. Die Haftung der UKB infolge leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Die Haftung der UKB ist auf höchstens CHF 5'000.00 pro Schadenereignis beschränkt. Bei internationalen Transaktionen ist eine Schadenübernahme ausgeschlossen.

Soweit gesetzlich zulässig ist die Haftung der UKB für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangener Gewinn und Datenverlust ausgeschlossen. Die Haftung ist weiter ausgeschlossen für Schäden infolge rechts- oder vertragswidriger Nutzung der UKB TWINT App.

1.7    Missbräuche

Weicht die Nutzung der UKB TWINT App erheblich vom üblichen Gebrauch ab oder bestehen Anzeichen eines rechts- oder vertragswidrigen Verhaltens (z.B. Nutzung der UKB TWINT App für kommerzielle Zwecke; insbesondere ist die Nutzung der TWINT-App zum Empfang von P2P-Zahlungen aus der Abwicklung gewerblicher Verkäufe oder der Erbringung von Dienstleistungen nicht gestattet), kann die UKB den Kunden zur rechts- und vertragskonformen Benutzung anhalten, die Leistungserbringung ohne Vorankündigung entschädigungslos ändern, einschränken oder einstellen, den Vertrag frist- oder entschädigungslos auflösen und gegebenenfalls Schadenersatz sowie die Freistellung von Ansprüchen Dritter verlangen. Dasselbe gilt im Falle von unzutreffenden oder unvollständigen Angaben des Kunden bei Vertragsabschluss.  

1.8 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der UKB (einschliesslich internationale Zahlungen) unterstehen materiellem schweizerischem Recht.
Der Gerichtsstand richtet sich nach den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen. Soweit solche nicht zur Anwendung gelangen, ist ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Verfahrensarten Altdorf.

1.9 Änderungen der Bedingungen

Die UKB behält sich die jederzeitige Änderung dieser Bedingungen vor. Diese werden dem Kunden auf geeignete Weise bekanntgegeben. Ist der Kunde mit den Änderungen nicht einverstanden, hat der Kunde die Dienstleistungen zu kündigen.

1.10 Weitere Bestimmungen

Im Übrigen verweisen wir auf www.twint.ch. 

2.    Zahlungsfunktionen 

2.1    Limiten

Die Limiten sind jederzeit in der UKB TWINT App einsehbar.

2.2.    Referenzkonto

 Bei der Registrierung muss der Kunde in der UKB TWINT App ein auf seinen Namen lautendes Bankkonto angeben, das er für die Zahlung verwenden möchte (nachfolgend «Referenzkonto»).

2.3    Zahlungsfunktion

Der Kunde kann mit seinem Endgerät an entsprechend ausgerüsteten Ladenkassen im In- und Ausland (sog. «Point of Sales», nachfolgend «POS» genannt), Automaten, im Internet, in anderen Apps, durch Hinterlegung als TWINT Zahlungsart bei ausgewählten Händlern, via TWINT+ und an andere Personen mit einer TWINT App (nachfolgend «P2P» genannt) im Rahmen der geltenden Limiten bargeldlos bezahlen.
Der entsprechende Betrag wird dem Referenzkonto direkt belastet. Der Kunde anerkennt sämtliche verbuchten Zahlungen, die in Verbindung mit seinem Endgerät unter Wahrung der folgenden Sicherheitselemente getätigt wurden.
Der Kunde kann in den Einstellungen der UKB TWINT App frei wählen, ab welchen Beträgen eine Zahlung jeweils a) automatisch oder b) nach ausdrücklicher Bestätigung durch ihn («OK»-Button) oder c) nach Eingabe einer PIN erfolgen soll. Einmal getätigte Einstellungen können grundsätzlich jederzeit angepasst werden. Davon ausgenommen sind Zahlungen – auch wiederkehrende (z. B. für ein Abonnement) – bei Händlern, bei welchen der Kunde TWINT als Zahlungsart hinterlegt und Zahlungen pauschal freigegeben hat. Hierbei ermächtigt der Kunde einen Händler, unabhängig von einer Betragshöhe
•    Zahlungen direkt vom Referenzkonto abzubuchen, ohne dass der Kunde einzelne Belastungen autorisieren müsste;
•    eine spätere Belastung zu tätigen. Der effektive Betrag steht zum Zeitpunkt der Vorautorisierung nicht fest und wird erst nach Leistungsbezug definitiv bestätigt.
Eine solche Ermächtigung für einen Händler kann der Kunde in der TWINT App jederzeit widerrufen. Abgelaufene oder deaktivierte Registrierungen kann der Kunde ausschliesslich beim Händler erneuern.
Bei internationalen Zahlungen muss der Kunde die Zahlung immer (d.h. unabhängig von einer Betragshöhe) bestätigen. Eine Rückabwicklung ist unter keinen Umständen möglich. Der Kunde hat sich bei Beanstandungen direkt mit dem entsprechenden Händler zu einigen.

2.4 Händlerkommissionen 

Entschädigungen Bei Transaktionen in einem Shop (P2M-Transaktionen) hat der involvierte Händler für die entsprechenden Dienstleistungen mit einer Gesellschaft (Acquirer, z.B. TWINT oder SIX Payment Services) einen Vertrag abgeschlossen, der es ihm ermöglicht, TWINT-Zahlungen anzunehmen. Unter diesem Vertrag zahlt er dieser Gesellschaft Gebühren für die Nutzung der Dienstleistungen. Nutzt der Händler zudem Mehrwertleistungen (vgl. Ziff. 3), bezahlt er auch Gebühren an die TWINT Acquiring AG. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass ein Teil der von den Händlern bezahlten Gebühren an die UKB weitergeleitet werden kann. Mit den weitergeleiteten Gebühren deckt die UKB einen Teil ihrer eigenen Kosten für die Herausgabe der UKB TWINT App und die Ausführung der Transaktionen. Der Kunde ist mit diesem Vorgehen einverstanden und verzichtet auf einen allfälligen Herausgabeanspruch.

2.5    Preise und Gebühren

Die Installation der UKB TWINT App und die Nutzung der Dienstleistungen sind für die Kunden grundsätzlich kostenlos. Die UKB behält sich jedoch vor, die Nutzung der UKB TWINT App gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt eine Gebühr einzuführen. Änderungen von Preisen und die Einführung neuer Gebühren werden dem Kunden in der UKB TWINT App bekanntgegeben. Die Anpassung gilt als genehmigt, wenn der Kunde nach Inkrafttreten der Änderung die UKB TWINT App weiter nutzt. Internationale Zahlungen in Fremdwährungen werden automatisch zu einem von einem Dritten gestellten Wechselkurs in Schweizer Franken umgerechnet. Die UKB kann diesen Wechselkurs erhöhen (sog. Mark-up) sowie eine zusätzliche Gebühr für die Fremdwährungstransaktion verlangen. Der Mark-up und die Gebühren fliessen alleine der UKB zu. Dem Kunden wird in jedem Fall der finale Betrag in Schweizer Franken zur Bestätigung angezeigt.

3.    Mehrwertleistungen

3.1    Mobile-Marketing-Angebote
3.1.1     Ausspielung von Angeboten

Die UKB und die TWINT-Gesellschaften können dem Kunden Coupons, Stempelkarten und weitere Angebote (nachfolgend «Angebote» genannt) in die UKB TWINT App ausspielen, wo diese vom Kunden gesehen, verwaltet und eingelöst werden können. Folgende Typen von Angeboten werden unterschieden:
•    Angebote der UKB, der TWINT-Gesellschaften oder des TWINT Systems in eigener Sache (nachfolgend «Angebote» genannt)
•    Angebote der UKB oder der TWINT-Gesellschaften zusammen mit einem Drittanbieter (nachfolgend «Mehrwert-Angebote» genannt)
•    Angebote eines Drittanbieters (nachfolgend «Drittanbieter-Angebote» genannt)
Die Ausspielung, Anzeige, Verwaltung und Einlösung von Drittanbieter-Angeboten setzt voraus, dass der Kunde hierzu in der UKB TWINT App seine explizite Zustimmung erteilt («Opt-in»). Der Kunde kann diese Zustimmung in der UKB TWINT App jederzeit widerrufen. Der Widerruf hat zur Folge, dass der Kunde keine Drittanbieter-Angebote mehr ausgespielt bekommt, alle aktivierten Drittanbieter-Angebote unwiderruflich gelöscht werden und der Kunde von den damit allfällig verbundenen Vergünstigungen und Vorteilen nicht mehr profitieren kann.
Die Ausspielung, Anzeige, Verwaltung und Einlösung von Angeboten/Mehrwert-Angeboten setzt hingegen keine explizite Zustimmung des Kunden voraus. Diese Angebote können entsprechend an alle Kunden ausgespielt werden.

3.1.2 Geltungsdauer von Angeboten

Angebote sind nur gültig, solange sie auf dem Bildschirm des Endgeräts in der UKB TWINT App angezeigt werden.
Es kann Angebote geben, die vom Kunden vorgängig in der UKB TWINT App aktiviert werden müssen, bevor sie eingelöst werden können. Dies ist im jeweiligen Angebot entsprechend vermerkt. Aktivierte Angebote können deaktiviert werden, wenn sie innerhalb von zehn Tagen bzw. der in der UKB TWINT App angegebenen Frist nicht eingelöst wurden.
Andere Angebote können eingelöst werden, ohne dass der Kunde sie vorgängig in der UKB TWINT App aktivieren muss. Viele Angebote können nur mittels bzw. bei der Bezahlung mit der UKB TWINT App eingelöst werden.
Die Aktivierung bzw. Aufrechterhaltung eines Angebots, das ohne Aktivierung eingelöst werden kann, berechtigt nicht in jedem Fall zum Bezug eines Rabatts oder eines geldwerten Vorteils, da die Anzahl der Einlösungen z. B. durch involvierte Drittanbieter limitiert werden kann. Dies wird grundsätzlich im jeweiligen Angebot entsprechend vermerkt.
In den meisten Fällen werden Angebote bei der Bezahlung mit der UKB TWINT App automatisch eingelöst, ohne dass der Kunde hierzu zusätzlich etwas unternehmen muss. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen der Kunde dem Geschäftskunden ein Angebot in der UKB TWINT App vorzeigen oder selber an einem Terminal oder in einem Online-Shop eingeben muss. Dies wird grundsätzlich im jeweiligen Angebot entsprechend vermerkt.
Der Kunde wird in der UKB TWINT App über den aktuellen Stand seines Cash-Back-Guthabens informiert.

3.1.3 Teilen von Angeboten

Die UKB und die TWINT-Gesellschaften können dem Kunden die Möglichkeit anbieten, Angebote weiteren Personen weiterzugeben, von diesen zu erhalten oder mit ihnen zu teilen.

3.2 Sichtkarten

Kunden können ausgewählte Mitarbeiterausweise, Kundenbindungsprogramme und andere Vorteilsangebote von Drittanbietern (nachfolgend «Sichtkarten» genannt) in der UKB TWINT App hinterlegen bzw. aktivieren. Solche Sichtkarten kann der Kunden jederzeit aus der UKB TWINT App entfernen.
Die TWINT-Gesellschaften können solche Sichtkarten ebenfalls aus der UKB TWINT App entfernen, wenn die Sichtkarte eines Kunden abläuft oder generell nicht mehr in der UKB TWINT App zur Verfügung steht.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass bei gewissen Sichtkarten, die mit dem Einsatz der Sichtkarte verbundenen Vorteile in Form von er Ausspielung von Drittanbieter-Angeboten zugestimmt hat.

3.3 Weitere Mehrwertleistungen

Die UKB und die TWINT-Gesellschaften können neben Angeboten und Sichtkarten jederzeit weitere Mehrwertleistungen in der UKB TWINT App anbieten.

3.4 Verantwortlichkeit

Für Inhalte, Angebote, Meldungen, Sichtkarten und allfällige weitere über die UKB TWINT App angebotene Mehrwertleistungen von Drittanbietern ist der jeweilige Drittanbieter verantwortlich. Die UKB hat keinen Einfluss auf die Erfüllung der vom Drittanbieter angebotenen Leistungen und lehnt diesbezüglich jegliche Verantwortung oder Haftung ab. Namentlich haftet die UKB nicht für Angebote, welche beim Drittanbieter nicht eingelöst werden können bzw. für nicht gewährte Vergünstigungen oder Vorteile im Zusammenhang mit der Hinterlegung von Sichtkarten (wie z. B. nicht gewährte Mitarbeiter-Vergünstigungen oder ausstehende, entgangene oder verschwundene Treuepunkte).
Die UKB ist bestrebt, möglichst jederzeit die Nutzung der Mehrwertleistungen störungsfrei in der UKB TWINT App zur Verfügung zu stellen, kann dies jedoch nicht gewährleisten. Im Falle eines Unterbruchs kann es unter anderem vorkommen, dass die automatische Einlösung von Rabatten oder das automatische Sammeln von Treuepunkten im Zahlungsprozess nicht mehr funktionieren. Eine Haftung der UKB aufgrund solcher Unterbrüche ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.