ESG-Ratings

Einhalten von Minimumwerten

ESG-Ratings dienen dazu, Firmen und Staaten aufgrund vordefinierter Kriterien in den drei Dimensionen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung standardisiert zu bewerten (siehe auch «Was bedeutet ESG?»). ESG-Ratings geben Aufschluss über die ESG-Chancen und -Risiken, welche mit einer Investition verbunden sind.

Es gibt diverse Unternehmen, welche ESG-Ratings anbieten. Je nach einbezogenen Kriterien, weichen diese Ratings stark voneinander ab. Um Vergleichbarkeit innerhalb des UKB-Produktangebots zu gewährleisten, setzt die Urner Kantonalbank bei Einzeltiteln (z.B. Namensaktien) auf die Bewertung von Inrate und bei Fonds auf die Selbstdeklaration der Fondsmanager gemäss der Europäischen Offenlegungsverordnung (SFDR).

Einzeltitel
Einzeltitel werden mit Hilfe des Anbieters Inrate auf ihre Nachhaltigkeit geprüft. Inrate prüft, inwieweit die Firma oder der Staat einen Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung im Bereich Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung leistet. Anhand dieser Prüfung wird eine Bewertung zwischen D- und A+ abgebgeben, wobei A+ die Beste ist. Um von der Urner Kantonalbank empfohlen zu werden, muss ein Einzeltitel mindestens ein Rating von B- aufweisen.

 

Fonds
Die europäische Union hat zur Erreichung der Ziele des Pariser Klimaabkommens, eine Verordnung über die Offenlegung nachhaltiger Finanzprodukte (Sustainable Finance Disclosure Regulation – SFDR) veröffentlicht. Aufgrund dieser Verordnung stufen Fondsanbieter ihre Produkte in drei Kategorien ein:

  • Artikel 6: Fonds, welche keine ESG-Kriterien in ihrem Anlageprozess berücksichtigen
  • Artikel 8: Fonds, welche ESG-Kriterien als Teil des Anlageprozesses berücksichtigen
  • Artikel 9: Fonds, welche sich messbare nachhaltige Ziele stecken (sogenannte Impact Fonds)

Um von der Urner Kantonalbank empfohlen zu werden, muss ein Fonds entweder Artikel 8 oder Artikel 9 angehören.

Bei Fonds mit Domizil Schweiz erfolgt eine Einzelfallprüfung.

Weitere Anlageklassen
Direkte Immobilienfonds und physische Rohstoffe können aufgrund ihrer zugrunde liegenden Assets nicht wie Wertschriftenanlagen analysiert werden. Bei Immobilien- und Rohstoffanlagen entscheidet die UKB daher auf Einzelfallbasis, ob das Produkt in das Anlageuniversum aufgenommen wird.

 

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