Ausschlüsse

Werthaltung der Urner Kantonalbank:

Die Urner Kantonalbank vertritt gewisse Werte. In Firmen oder Staaten, welche dieser Werthaltung nicht entsprechen und Mindestanforderungen nicht erfüllen, investiert die UKB weder selber, noch empfiehlt sie eine solche Investition ihren Kundinnen und Kunden.

Ausgeschlossen sind deshalb für die Urner Kantonalbank alle Investitionen in Firmen oder Staaten, welche folgende Verstösse aufweisen:

  • Missachtung eines der zehn Prinzipien des UN Global Compact, z.B. Verstoss gegen Menschenrechte wie Folter oder Missachtung von Prinzipien der internationalen Arbeitsorganisation (z.B. Kinderarbeit).

  • Erwirtschaftung eines signifikanten Teils des Umsatzes durch die Produktion von geächteten Waffen (z.B. Streumunition, Chemiewaffen).

  • Erwirtschaftung eines signifikanten Teils des Umsatzes durch die Produktion, Verwendung oder Handel von Herbiziden, Pestiziden und Fungiziden, welche durch die WHO als besonders giftig eingestuft sind (Giftklasse 1) oder als «langlebige Chemikalien» (engl. Persistent Organic Pollutants (POP)) gelten und der Umwelt grossen Schaden zufügen oder die Biodiversität zerstören können.

  • Zusätzlich bei Staaten: betroffen von UN-Sanktionen oder Sanktionen durch die Schweizerische Eidgenossenschaft.

     

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