E-Banking
E-Banking

Bankbewilligung
Die Urner Kantonalbank (UKB) besitzt als Kantonalbank eine Bankbewilligung nach Art. 1a des Bankengesetzes (BankG) mit entsprechender Lizenz.

 

Aufsichtsbehörde
Die UKB wird von der eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA beaufsichtigt (Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA, Laupenstrasse 27, CH-3003 Bern).

 

Ombudsstelle
Die UKB ist an die Ombudsstelle des Schweizerischen Bankenombudsman angeschlossen. Für Bankkunden besteht die Möglichkeit, bei Auseinandersetzungen mit der Bank, ein Vermittlungsverfahren vor der Ombudsstelle zu verlangen (Schweizerischer Bankenombudsman, Bahnhofplatz 9, Postfach, CH-8021 Zürich).