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Säule 3a: Nachzahlen ab 2026

Ab 1. Januar 2026 möglich

Ab 2026 sind erstmals nachträgliche Einzahlungen in die Säule 3a erlaubt. Mit dieser neuen Regelung sollen Erwerbstätige dabei unterstützt werden, ihre individuelle Vorsorge zu stärken und von Steuerersparnissen zu profitieren.

Auf dieser Seite erfahren Sie, worum es in der Neuerung geht, ab wann ein Einkauf möglich ist und welche Voraussetzungen dazu erfüllt werden müssen.

Ausgangslage

Bestimmte Lebenssituationen oder -phasen wie die Geburt eines Kindes, Teilzeitarbeit, Arbeitslosigkeit oder Auslandsaufenthalte können dazu führen, dass man weniger oder gar nicht in die Pensionskasse oder die gebundene Vorsorge (Säule 3a) einzahlen kann. Um diese Vorsorgelücken zu schliessen, steht Ihnen neu nicht nur wie bisher der Einkauf in die 2. Säule zur Verfügung, sondern auch der Einkauf in die 3. Säule.

Die schweizerische Altersvorsorge basiert auf 3 Säulen.

Ab 2026 können verpasste Einzahlungen in die Säule 3a nachgeholt werden. Dies jedoch nur für Beitragslücken, die ab dem Jahr 2025 entstehen. Die erste Einzahlung kann somit im Jahr 2026 für die Einzahlungslücke im Jahr 2025 gemacht werden. Dadurch können Sie ab 2025 Ihre Vorsorge flexibler planen und versäumte Jahresbeiträge in die Säule 3a nachzahlen, sofern Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Voraussetzungen

Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein, damit eine in der Schweiz erwerbstätige Person nachträglich in die Säule 3a einzahlen kann:

  • Es können nur Lücken geschlossen werden, die nicht länger als zehn Jahre zurückliegen. Wenn man somit eine Lücke schliessen will, die 2025 entstanden ist, kann man dies nur bis 2035.
  • Rückwirkende Einkäufe sind erst ab 2026 für das Kalenderjahr 2025 möglich. Das heisst, dass Vorsorgelücken, die vor 2025 entstanden sind, nicht geschlossen werden können.
  • Nachträgliche Einzahlungen können nur für die Jahre getätigt werden, in denen ein AHV-pflichtiges Einkommen bestand. Wer zum Beispiel im Jahr 2025 nicht gearbeitet hat oder im Ausland erwerbstätig war, kann für dieses Jahr später keine Beiträge nachzahlen.
  • Eine Beitragslücke kann nur geschlossen werden, wenn Sie den Maximalbetrag für die Säule 3a im aktuell laufenden Jahr bereits eingezahlt haben. Somit muss zum Beispiel der Maximalbetrag für 2026 voll einbezahlt werden, damit man 2026 die Lücke aus dem Vorjahr 2025 schliessen kann.
  • Einkäufe können so lange getätigt werden, wie kein Bezug von Altersleistungen aus der Säule 3a vorgenommen wurde.
  • Die Lücke eines Jahres darf nur mit einem einmaligen nachträglichen Einkauf geschlossen und nicht über mehrere Jahre verteilt werden. Es muss nicht die volle Lücke geschlossen werden, aber Lücken aus dem Jahr 2025 können nur mit einem Einkauf geschlossen werden. Wird weniger eingekauft, kann die Lücke später nicht mehr gefüllt werden.
  • Die maximale Summe nachträglicher Einzahlungen innerhalb eines Jahres ist auf den sogenannten «kleinen» Maximalbetrag begrenzt, im 2025: 7258 Franken. Dies gilt auch für Selbständigerwerbende ohne Pensionskasse, die normalerweise höhere 3a-Beiträge leisten dürfen.
  • Die Bündelung von Nachzahlungen in mehrere Jahre mit Einzahlungslücken kann mit einem Einkauf geschlossen werden, sofern die Summe unter dem maximalen 3a-Betrag liegt. Die Bündelung kommt frühestens ab 2027 in Frage.
Frau Muster hat 2026 den vollen Jahresbeitrag eingezahlt. Zusätzlich erfüllt sie alle Voraussetzungen und kann die Lücke im Jahr 2025 schliessen.

Fazit

Nachträgliche Einkäufe in die Säule 3a schaffen für viele Erwerbstätige mit AHV-pflichtigem Erwerbseinkommen einen flexiblen Weg, um Vorsorgelücken zu schliessen und gleichzeitig steuerliche Vorteile zu nutzen. Dies ist besonders wertvoll für diejenigen, die ab 2025 aufgrund von Teilzeitarbeit, Kinderpausen, Weltreisen oder Auslandsaufenthalten usw. nicht regelmässig in ihre private Vorsorge einzahlen können.

Haben Sie Fragen?

Nutzen Sie die Gelegenheit, sich vollumfänglich zum Thema Vorsorge beraten zu lassen. Dabei können Sie sich gleichzeitig auf die zukünftigen Einkaufsmöglichkeiten vorbereiten und den optimalen Weg zur Schliessung von allfälligen Vorsorgelücken finden.

Ihre Kundenberaterin oder Ihr Kundenberater freut sich, Sie auf diesem Weg zu begleiten.

Wir sind gerne für Sie da.

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