
Strukturierte Adressen
Ab dem 21.11.2025 dürfen QR-Rechnungen in der Schweiz nur noch strukturierte Adressen enthalten. Die wichtigsten Änderungen und was Sie beachten müssen, finden Sie auf dieser Seite.

Wichtige Anpassungen für Ihre Zahlungsprozesse
Bis spätestens 21. November 2025 müssen QR-Rechnungen auf strukturierte Adressangaben umgestellt sein. Für Zahlungsaufträge im pain.001-Format gilt eine verlängerte Übergangsfrist bis 21. November 2026.
Änderungen
Handlungsbedarf
QR-Rechnungen: Änderungen ab dem 21. November 2025
Ab dem 21. November 2025 dürfen QR-Rechnungen in der Schweiz nur noch strukturierte Adressen enthalten. Das bedeutet, dass Adressangaben künftig zwingend in einzelne Elemente wie Strasse, Hausnummer, Postleitzahl und Ort aufgeteilt werden müssen.
Zahlungsaufträge: Änderungen ab dem 21. November 2026
Bei Zahlungsaufträgen sind strukturierte Adressangaben ab dem 21. November 2026 Pflicht.
QR-Rechnungen
Stellen Sie Ihre Software für die Erstellung von QR-Rechnungen spätestens bis zum 21. November 2025 auf strukturierte Adressen um.
Zahlungsaufträge
Stellen Sie Ihre Software für die Erstellung von Zahlungsaufträgen spätestens bis zum 21. November 2026 auf strukturierte Adressen um. Für die Umsetzung stehen Ihnen Ihre IT-Verantwortlichen oder Ihre Software-Partner zur Seite. Bei Fragen unterstützen wir Sie ebenfalls gerne.