Urner Kantonalbank beteiligt sich an der Soforthilfe mittels verbürgten COVID-Überbrückungskrediten des Bundes

Die Urner Kantonalbank, als verlässliche und engagierte Partnerin der Urner Wirtschaft, nimmt ihre Verantwortung gegenüber ihren Privat- und Firmenkunden wahr. Sie unterstützt die vom Bund aufgelegte Soforthilfe mittels verbürgten COVID-Überbrückungskrediten. Unternehmen können ab morgen 08.00 Uhr die Gesuche einreichen. Weiterhin ist der gesamte Bankbetrieb – teilweise mit reduzierten Öffnungszeiten – gewährleistet.

Die Corona-Krise bestimmt seit Tagen den privaten und geschäftlichen Alltag. Die Urner Kantonalbank hat intern und extern die notwendigen Massnahmen zum Schutz der Kunden und Mitarbeitenden sowie der Aufrechterhaltung des Bankbetriebes vorgenommen und passt diese bei Bedarf laufend an. Der Bankbetrieb ist dabei jederzeit gewährleistet.

Soforthilfe mittels verbürgten COVID-Überbrückungskrediten
Aufgrund der Schliessung von Betrieben sowie Nachfrageeinbrüchen verfügen zahlreiche Unternehmen trotz Kurzarbeitsentschädigung über immer weniger liquide Mittel für ihre laufenden Kosten. Mit einem Bündel von sich ergänzenden Massnahmen soll verhindert werden, dass grundsätzlich solvente Unternehmen in Schwierigkeiten geraten. Damit betroffene KMUs (Einzelunternehmen, Personengesellschaften, juristische Personen) Überbrückungskredite von den Banken erhalten, hat der Bundesrat ein Garantieprogramm im Umfang von 20 Milliarden CHF aufgelegt.

Die Urner Kantonalbank ist vorbereitet, um die eingehenden Gesuche rasch und unbürokratisch abzuwickeln. Die dafür notwendigen Unterlagen stehen den Unternehmen unter www.covid19.easygov.swiss zur Verfügung und können vollständig ausgefüllt per E-Mail an den jeweiligen Kundenberater/in übermittelt werden. Die bewilligten Gelder stehen innert kürzester Zeit zur Verfügung. Auf der UKB-Webseite www.ukb.ch/aktuell finden Unternehmen die entsprechenden Hinweise und Informationen.

Mit dieser Massnahme hat der Bund, zusammen mit den Banken, eine rasche und unkomplizierte Lösung erarbeitet, die den Unternehmen die Liquidität in den nächsten Monaten sichern soll. "Die UKB leistet mit der Unterstützung des Programms einen wichtigen Beitrag zur Sicherstellung der Liquidität der Urner Unternehmen", sagt Christoph Bugnon, Vorsitzender der Geschäftsleitung.

Reduzierte Öffnungszeiten ab 30. März 2020
Zum Schutz von Kundschaft und Mitarbeitenden sowie zur langfristigen Sicherstellung eines reibungslosen Bankbetriebes werden die Öffnungszeiten in den Geschäftsstellen ab Montag 30. März angepasst. In Altdorf, Andermatt und Erstfeld sind die Schalter bis auf weiteres täglich von 08.30 bis 12.00 Uhr geöffnet. In Bürglen werden die Öffnungszeiten auf 14.00 – 17.00 Uhr angepasst. Die Geschäftsstelle Schattdorf wird bis auf weiteres geschlossen – dies im Zusammenhang mit der bereits kommunizierten kurzzeitigen Schliessung aufgrund der Umbauten für das neue Geschäftsstellenkonzept ab 1. Juli 2020. "Wir sind bestrebt, den Normalbetrieb so rasch als möglich wiederaufzunehmen, was jedoch von der weiteren Entwicklung der Corona-Krise abhängig ist", so Christoph Bugnon.

Der Service und die bestehenden Bankdienstleistungen steht der UKB Kundschaft weiterhin in vollem Umfang zur Verfügung.

 

 

 

 

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