Bedingungen für die Benützung der Debit Mastercard der Urner Kantonalbank
Bedingungen zur Benützung der Debit Mastercard
I Allgemeine Bestimmungen
E1 Einsatzarten (Funktionen)
Die Debit Mastercard der Urner Kantonalbank (nachfolgend «Bank» genannt) kann je nach Vereinbarung für eine oder mehrere der folgenden Funktionen eingesetzt werden:
• als Bargeldbezugskarte an Geldautomaten im In- und Ausland (Ziff. II.)
• als Zahlungskarte zur Bezahlung von Waren und Dienstleistungen im In- und Ausland (Ziff. II.)
• für das Empfangen und Senden von Geldüberweisungen (vgl. Ziff. III)
• für das Bezahlen von Waren und Dienstleistungen im Onlinehandel (E-Commerce, vgl. Ziff. II)
• für Einkäufe per Smartphone oder Smartwatch bei Hinterlegung der Debit Mastercard in Apps (Mobile Payment, vgl. Ziff. II)
• als Zahlungsgarantie für Reservationen (z. B. Hotel) und Eventualforderungen (z. B. Fahrzeugmiete)
Die jeweils aktuellen Verwendungsmöglichkeiten werden von der Bank festgelegt. Hinweise zur richtigen Nutzung sowie Informationen zu den Konditionen und Gebühren für die Kartennutzung sind auf der Produkt-Website der Bank ersichtlich
(www.ukb.ch).
E2 Autorisierungsmöglichkeiten
Für die vertragsgemässe Nutzung der Debit Mastercard stehen, je nach Einsatzort (nachfolgend «Karten-Akzeptanzstelle» genannt), folgende Autorisierungsmöglichkeiten zur Verfügung:
a) Autorisierung mittels Eingabe der vom Kartenberechtigten gewählten persönlichen Identifikationsnummer (nachfolgend «PIN» genannt). Zum Beispiel zum Bezug von Bargeld an entsprechend gekennzeichneten Geldautomaten oder bei entsprechend gekennzeichneten Anbietern.
b) Autorisierung durch die Verwendung eines 3-D Secure Verfahrens. Zum Beispiel bei einem Onlinehändler, bei welchem die kartenberechtigte Person bei einer Bezahlung mit der Karte einen Code eingeben muss oder die Transaktion über eine Applikation auf einem Mobilgerät bestätigt.
c) Autorisierung nur durch Angabe des Namens, der Kartennummer, des Verfalldatums und – falls verlangt und vorhanden – der auf der Debit Mastercard angebrachten Prüfziffer (CVV, CVC). Damit verzichtet der Kartenberechtigte zum Beispiel bei einem Kauf per Telefon, im Internet oder über einen anderen Korrespondenzkanal auf eine starke Kundenauthentifizierung.
d) Autorisierung mittels Verwendung der Karte ohne PIN oder eines anderen Legitimationsmittels an automatisierten Zahlstellen.(Bezahlmethode z. B. bei Ticketautomaten, Autobahnzahlstellen, in Parkhäusern oder mittels kontaktloser Bezahlung).
e) Autorisierung durch Erteilung einer Dauerermächtigung an die Karten-Akzeptanzstelle. Die Dauerermächtigung erlaubt es der Karten-Akzeptanzstelle, wiederkehrende Leistungen (z. B. Monatsabonnements, regelmässige Onlineservices etc.) über die ihr angegebene Karte abzubuchen.
E3 Kontobeziehung
Die Debit Mastercard bezieht sich immer auf ein bestimmtes Konto (nachfolgend «Konto» genannt).
E4 Kartenberechtigte
Die Debit Mastercard lautet auf den Namen des Kontoinhabers oder zusätzlich eine von ihm bevollmächtigte Person (nachfolgend werden beide als «Kartenberechtigte» bezeichnet).
E5 Eigentum
Die Debit Mastercard bleibt Eigentum der Bank.
E6 Gebühr
Für die Ausgabe einer Karte, deren Autorisierung sowie für die Verarbeitung der damit getätigten Transkationen und damit zusammenhängende Aufwände und Kosten ist die Bank ermächtigt, vom Kunden Spesen und Gebühren nach dem jeweils geltenden Tarif zu belasten. Diese Gebühren werden dem Konto belastet, auf das die Debit Mastercard ausgestellt ist.
Die Bank behält sich vor, neue Spesen und Gebühren zu erheben oder bestehende Spesen und Gebühren zu ändern. Die Spesen, Gebühren und Änderungen werden auf geeignete Weise, in der Regel jedoch nicht durch individuelle Mitteilungen, bekanntgegeben. Angaben über die jeweils aktuellen Tarife können bei der Bank oder auf der entsprechenden Produkt-Website der Bank bezogen werden (www.ukb.ch).
E7 Sorgfaltspflichten des Kartenberechtigten
Der Kartenberechtigte trägt insbesondere folgende Sorgfaltspflichten:
a) Aufbewahrung
Die Debit Mastercard und die PIN sind besonders sorgfältig und voneinander getrennt aufzubewahren.
b) Geheimhaltung der PIN und aller weiterer Legitimationsmittel
Die PIN, der 3-D Secure Code und alle weiteren zur Verfügung gestellten Legitimationsmittel sind geheim zu halten und dürfen vom Kartenberechtigten keinesfalls an andere Personen weitergegeben werden. Insbesondere darf die PIN bzw. Passwörter anderer Legitimationsmittel weder auf der Debit Mastercard vermerkt noch in anderer Weise, auch nicht in geänderter Form, zusammen mit dieser aufbewahrt werden. Die Eingabe der PIN muss stets verdeckt erfolgen.
c) Geheimhaltung Kartennummer, Verfall und Prüfziffer
Die Kartennummer, der Kartenverfall sowie die Prüfziffer sind geheim zu halten und dürfen vom Kartenberechtigten keinesfalls an Dritte weitergegeben werden, ausgenommen für den bestimmungsgemässen Gebrauch.
d) PIN bzw. Änderung der PIN
Dem Kartenberechtigten wird grundsätzlich zur Debit Mastercard in einem separaten, verschlossenen Umschlag die PIN zugestellt. Es handelt sich dabei um eine karteneigene, 6-stellige, maschinell berechnete PIN, welche weder der Bank noch Dritten bekannt ist. Werden mehrere Debit Mastercards ausgestellt, so erhält jede Debit Mastercard je eine eigene PIN. Dem Kartenberechtigten wird empfohlen, an dafür eingerichteten Geldautomaten eine neue 6-stellige PIN aus Zahlen zu wählen, welche die zuvor geltende PIN unmittelbar ersetzt. Die Änderung kann beliebig oft und jederzeit vorgenommen werden. Vom Kartenberechtigten geänderte PIN dürfen nicht aus leicht ermittelbaren Zahlenkombinationen (wie Telefonnummer, Geburtsdatum, Autokennzeichen usw.) bestehen.
e) E-Commerce
Wenn der Kartenberechtigte die Autorisierung durch Erteilung einer Dauerermächtigung für wiederkehrende Leistungen oder den Bezug der entsprechenden Leistungen nicht mehr wünscht, muss er diese direkt bei der Karten-Akzeptanzstelle widerrufen bzw. kündigen. Bei einer allfälligen Kartenkündigung ist der Kartenberechtigte für sämtliche Dienstleistungen, welche zu wiederkehrenden Belastungen führen, verpflichtet, die Zahlungsmodalität bei der Karten-Akzeptanzstelle selbst zu ändern und/oder die Kündigung vorzunehmen.
f) Sorgfaltspflichten bei der Verwendung von Mobile Payment
Der Kartenberechtigte muss in gutem Glauben handeln und die für Mobile Payment aktivierten Karten und Endgeräte mit der gebotenen Sorgfalt verwahren. Der Kartenberechtigte darf niemals und unter keinen Umständen zulassen, dass eine andere Person Zugriff auf die hinterlegte Karte erlangt. Dies beinhaltet, die Endgeräte sicher vor dem Zugriff Dritter zu schützen (sichere PIN, biometrisches Login etc.). Der Kartenberechtigte trägt das volle Risiko und alle Folgen im Zusammenhang mit der Verwendung der Karte durch nicht autorisierte Personen oder zu nicht autorisierten Zwecken. Bei Verdacht eines Missbrauchs durch nicht autorisierte Personen ist der Kartenberechtigte dazu verpflichtet, Zugangsmerkmale und -methoden zu ändern und/oder die mobile Bezahlfunktion über den jeweiligen Anbieter zu blockieren und unverzüglich die Bank darüber in Kenntnis zu setzen. Bis zum tatsächlichen Eingang bei der Bank haftet der Kartenberechtigte weiter vollumfänglich für jede Verwendung der Debit Mastercard durch nicht autorisierte Personen oder für nicht autorisierte Zwecke. Der Kartenberechtigte verpflichtet sich, regelmässig die notwendigen Updates auf seinem Endgerät durchzuführen. Die Bank übernimmt keinerlei Haftung für die Sicherheit der Daten des Kartenberechtigten während ihrer Übermittlung über das Internet.
g) Keine Weitergabe der Debit Mastercard
Der Kartenberechtigte darf seine Debit Mastercard nicht weitergeben, insbesondere Dritten weder aushändigen noch sonst wie zugänglich machen.
h) Meldung bei Verlust
Bei Verlust der Debit Mastercard oder der PIN sowie bei Verbleiben der Debit Mastercard in einem Gerät ist die von der Bank bezeichnete Stelle unverzüglich zu benachrichtigen (vgl. auch Ziff. I. E14). Alternativ hat der Kartenberechtigte die Möglichkeit, die Debit Mastercard über die digitalen Kanäle (z. B. App debiX+) der Bank selbstständig zu sperren.
i) Sperre und Kündigung der Karte
Verfallene, gekündigte oder gesperrte Karten sind sofort und unaufgefordert unbrauchbar zu machen. Im Falle einer Sperre oder Kündigung der Debit Mastercard ist der Kartenberechtigte verpflichtet, sämtliche Anbieter von mobilen Zahlungslösungen und Akzeptanzstellen zu informieren, bei denen die Debit Mastercard für wiederkehrende Dienstleistungen oder vorgängig genehmigte Zahlungen (z. B. Onlinedienste, Abonnemente, Mitgliedschaften oder Ticket-Apps) oder für Buchungen und Reservierungen (z. B. Mietwagen, Hotelübernachtungen) als Zahlungsmittel angegeben bzw. hinterlegt wurde.
j) Kontrollpflicht und Meldung von Unstimmigkeiten
Der Kontoinhaber ist verpflichtet, die entsprechenden Kontoauszüge sofort nach Erhalt zu prüfen und allfällige Unstimmigkeiten, insbesondere Belastungen aufgrund missbräuchlicher Verwendung der Karte, der Bank unverzüglich zu melden, spätestens aber 30 Tage nach Erhalt des Kontoauszuges der betreffenden Rechnungsperiode. Innert 10 Tagen nach Erhalt des Schadenformulars ist dieses ausgefüllt und unterzeichnet an die Bank zurückzusenden.
k) Meldung an die Polizei
Bei strafbaren Handlungen hat der Kartenberechtigte Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Er hat nach bestem Wissen zur Aufklärung eines allfälligen Schadenfalles und zur Verminderung des daraus resultierenden Schadens beizutragen.
E8 Legitimation und Risikotragung
Jede Person, die sich unter Verwendung der Debit Mastercard durch Eingabe der PIN in einem hierfür eingerichteten Gerät, durch kontaktloses Bezahlen mit der Kontaktlos-Funktion, durch Verwendung der Kartennummer, des Kartenverfalls und der Prüfziffer bzw. dem 3-D Secure Code in Applikationen (z. B. digitale Bezahllösungen wie Apple Pay, Samsung Pay, Google Pay etc.), im Internet oder durch Unterzeichnen des Transaktionsbelegs legitimiert, gilt als berechtigt, den Bargeldbezug, die Zahlung, die Reservation oder die Geldüberweisung mit dieser Debit Mastercard zu tätigen. Dies gilt auch, wenn es sich bei dieser Person nicht um die tatsächlich kartenberechtigte Person handelt. Dementsprechend ist die Bank berechtigt, den Betrag der so getätigten und elektronisch registrierten Transaktion dem Konto zu belasten. Bei Verlust oder Diebstahl eines Endgerätes mit darauf installierter Mobile Payment-Funktion mit Debit Mastercard muss der Kartenberechtigte sofort die mobile Bezahlfunktion über den jeweiligen Drittanbieter blockieren. Der Kontoinhaber trägt den Schaden aus Verlust, unsachgemässer Handhabung, missbräuchlicher Verwendung oder Fälschung der Debit Mastercard selber sowie alle Risiken, die sich aus der missbräuchlichen Verwendung seiner PIN ergeben, es sei denn, die Bank treffe ein grobes Verschulden.
E9 Schadenübernahme bei Nichtverschulden
Unter der Voraussetzung, dass der Kartenberechtigte die Bedingungen für die Benützung der Debit Mastercard in allen Teilen eingehalten hat (insbesondere die Sorgfaltspflichten gemäss Ziff. I. E7) und ihn auch sonst in keiner Weise ein Verschulden trifft, übernimmt die Bank Schäden, die dem Kontoinhaber aus missbräuchlicher Verwendung der Debit Mastercard durch Dritte in den vorgesehenen Funktionen gemäss Ziff. I. E1 entstehen. Miterfasst sind auch Schäden infolge Fälschung oder Verfälschung der Debit Mastercard. Nicht als «Dritte» zu betrachten sind im Rahmen dieser Ziff. E9 die Kontoinhaber und deren Bevollmächtigten sowie deren Ehepartner und im gleichen Haushalt lebenden Personen. Schäden, für die eine Versicherung aufzukommen hat, sowie allfällige Folgeschäden irgendwelcher Art und Schäden aus technischen Störungen und Betriebsausfällen (vgl. Ziff. I. E13) werden nicht übernommen.
E10 Deckungspflicht
Die Debit Mastercard darf nur verwendet werden, wenn auf dem Konto die erforderliche Deckung (Guthaben oder zugesprochene Kreditlimite) vorhanden ist. Auszahlungen können verweigert werden, falls kein genügend verfügbares Kontoguthaben vorhanden ist bzw. keine entsprechende Kreditlimite eingeräumt wurde, oder wenn Rückzugslimiten des entsprechenden Kontos oder der betreffenden Debit Mastercard überschritten würden.
E11 Belastungsrecht der Bank
Die Bank ist berechtigt, sämtliche Beträge aus dem Einsatz der Debit Mastercard (gemäss Ziff. I. E1), d. h. auch reservierte oder provisorisch gebuchte Beträge (z. B. Kaution bei Automiete usw.), dem Konto zu belasten bzw. als Belastung zu verbuchen. Ein reservierter oder provisorisch gebuchter Betrag kann bis zu 31 Kalendertage auf dem Konto verbucht bleiben und kann auf die Kartenlimite und das Guthaben auf dem Konto wie eine definitive Belastung angerechnet werden und damit die Einschränkung der Liquidität auf dem Konto bewirken. Transaktionen, welche in einer Währung erfolgen, die nicht der Währung des Kontos entsprechen, werden in die Währung des Kontos zum einem von der Bank bestimmten Umrechnungskurs umgerechnet. Trotz Überprüfung des aktuellen Kontosaldos zum Zeitpunkt bzw. zur Reservierung der Zahlung kann es je nach Wechselkurs bei der definitiven Buchung dazu führen, dass der Kontosaldo ins Minus fällt. Ebenso kann bei einer Sammelbuchung der resultierende Gesamtbetrag den Kontosaldo zum Zeitpunkt der Buchung des Gesamtbetrags übersteigen, sodass auf dem Konto ein Minussaldo resultiert. Eine solche Sammelbuchung erfolgt z. B. im Rahmen der Nutzung einer Applikation auf dem Mobilgerät (z. B. Ticket-App, welche während einer gewissen Zeit alle über die App getätigten Käufe sammelt und am Ende der gewählten Zeitperiode den Gesamtbetrag der Bank zur Buchung übermittelt). Die Bank hat das Recht, eine Transaktion ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn auf dem Konto eine ungenügende Deckung vorhanden ist (d. h. wenn die Buchung der Transaktion zu einem Minussaldo auf dem Konto führen würde). Die Bank haftet bei einer Ablehnung nicht für in diesem Zusammenhang entstehende Schäden oder Kosten (wie Verzugszinsen oder Mahngebühren). Bei Überschreitung des Guthabens kann die Bank den geschuldeten Betrag sofort einfordern. Das Belastungsrecht der Bank bleibt auch bei Streitigkeiten des Kartenberechtigten mit Drittpersonen uneingeschränkt bestehen.
E12 Geltungsdauer und Kartenerneuerung
Die Debit Mastercard ist bis zum Ende des auf ihr angegebenen Datums gültig. Bei ordentlicher Geschäftsabwicklung und ohne ausdrücklichen Verzicht des Kartenberechtigten wird die Debit Mastercard vor Ende des auf ihr angegebenen Datums automatisch durch eine neue Debit Mastercard ersetzt.
E13 Technische Störung und Betriebsausfälle
Aus technischen Störungen und Betriebsausfällen, die den Einsatz der Debit Mastercard in ihrer vorgesehenen Funktion gemäss Ziff. I. E1 ausschliessen, entstehen den Kartenberechtigten keine Ansprüche auf Schadenersatz. Die Bank übernimmt keinerlei Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Informationen und Mitteilungen, die über Automaten, Terminals, Bildschirme oder andere EDV-Systeme abgefragt werden können.
E14 Sperre und Kündigung
Der Kartenberechtigte und die Bank sind jederzeit, ohne vorgängige Mitteilung und ohne Angaben von Gründen, berechtigt, die Debit Mastercard zu sperren oder das Vertragsverhältnis zu kündigen. Die Bank sperrt die Debit Mastercard insbesondere, wenn der Kartenberechtigte es ausdrücklich verlangt, wenn dieser den Verlust der Debit Mastercard und/oder der PIN meldet sowie bei einer Kündigung. Die Sperrung kann nur bei der von der Bank bezeichneten Stelle verlangt werden. Alternativ hat der Kartenberechtigte die Möglichkeit, die Debit Mastercard über die digitalen Kanäle (z. B. App debiX+) der Bank selbstständig zu sperren. Für Einsätze der Debit Mastercard vor Wirksamwerden der Sperre innert geschäftsüblicher Frist bzw. vor der effektiven Rückgabe der Debit Mastercard (Eingang bei der Bank) ist die Bank berechtigt, das Konto zu belasten. Die Sperrung wird nur mit Einverständnis und Legitimationsprüfung des Kartenberechtigten bei der Bank wieder aufgehoben. Die mit der Sperre verbundenen Kosten können dem Kontoinhaber belastet werden. Gleichbedeutend wie die Kündigung ist der Widerruf einer Vollmacht gem. Ziff. I. E4. Nach erfolgter Kündigung ist der Bank die Debit Mastercard unaufgefordert und unverzüglich zurückzugeben oder endgültig unbrauchbar zu machen. Durch vorzeitige Rückforderung oder Rückgabe der Karte entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Jahresgebühr.
E15 Änderungen der Bedingungen
Die Bank behält sich die jederzeitige Änderung dieser Bedingungen vor. Änderungen werden in angemessener Form mitgeteilt und gelten als genehmigt, falls die Debit Mastercard nicht vor Inkrafttreten der Änderungen zurückgegeben wird.
E16 Allgemeine Geschäftsbedingungen und weitere Unterlagen
Im Übrigen sind im Verhältnis zur Bank der Basisvertrag und die jeweils geltenden Basisdokumente sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank massgebend.
II Einsatzmöglichkeiten
E1 Zugriffsmöglichkeiten
Die Debit Mastercard ermöglicht innerhalb der bankeigenen und bankfremden Bancomat-Funktionen zusätzlich zu dem auf der Debit Mastercard aufgeführten Konto den Zugriff auf weitere von der Bank freigeschaltete Konten des Kontoinhabers. Für Richtigkeit und Vollständigkeit von Angaben (Saldi etc.), die abgefragt werden können, übernimmt die Bank keine Gewähr.
E2 Bargeldbezugsfunktion
Die Debit Mastercard kann jederzeit zum Bezug von Bargeld zusammen mit der PIN an entsprechend gekennzeichneten Geldautomaten im In- und Ausland oder mit Unterzeichnung des Transaktionsbeleges bei entsprechend gekennzeichneten Anbietern bis zu den für die Debit Mastercard festgesetzten Limiten eingesetzt werden.
E3 Zahlungsfunktion
Die Debit Mastercard kann jederzeit zur Zahlung von Waren und Dienstleistungen im In- und Ausland zusammen mit der PIN, mit der Unterzeichnung des Transaktionsbelegs oder mit der Kontaktlos-Funktion bei entsprechend gekennzeichneten Anbietern bis zu den für die Debit Mastercard festgesetzten Limiten eingesetzt werden.
E4 Geld empfangen und senden
Die Debit Mastercard kann, sofern von der Bank angeboten, für das Empfangen und Senden von Geldüberweisungen verwendet werden.
E5 E-Commerce-Funktion
Wenn der Kartenberechtigte eine Autorisierung nur durch Angabe des Namens, der Kartennummer, des Ablaufdatums und des auf der Debit Mastercard angebrachten Kartenprüfwerts (CVV, CVC) vornimmt, so verzichtet der Kartenberechtigte, z. B. bei einem Onlinekauf, Kauf per Telefon oder über einen anderen Korrespondenzkanal, auf eine starke Kundenauthentifizierung. Der Kartenberechtigte nimmt zur Kenntnis, dass der Einsatz der Debit Mastercard im Onlinebereich standardmässig aktiviert ist. Der Kartenberechtigte hat die Möglichkeit, diese Funktion zu deaktivieren. Die Bank hat das Recht, ohne vorgängige Information, die Kartennummer und das Verfalldatum einer neuen Debit Mastercard denjenigen Karten-Akzeptanzstellen mitzuteilen, die der Kartenberechtigte mittels Hinterlegung der Karteninformationen (Card-on File-Kontoinformationen, COF) für die Abbuchung der Leistungen ermächtigt hat (Automatic Billing Updater).
E6 Mobile Payment
Der Kartenberechtigte hat die Möglichkeit, die Debit Mastercard in mobilen Zahlungslösungen von Drittanbietern zu hinterlegen, wobei sich die von der Bank erbrachte Leistung ausschliesslich auf die Möglichkeit zur Hinterlegung der Karte in einer solchen mobilen Zahlungslösung beschränkt. Die Aktivierung der Debit Mastercard für Mobile Payment setzt voraus, dass der Kartenberechtigte die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Drittanbieters (bspw. Apple, Samsung oder Google Pay) und dessen Datenschutzbestimmungen akzeptiert. Die Bank entscheidet frei darüber, welche Mobile Payment-Lösungen und welche Karten unterstützt werden, wobei die Bank berechtigt ist, diese Entscheidung abzuändern oder zu widerrufen.
E7 Einzahlfunktion
Die Debit Mastercard ermöglicht dem Kartenberechtigten innerhalb der bankeigenen und gegebenenfalls auch bankfremden Bancomat-Funktionen zusätzlich die Einzahlung von Münzen und Noten in CHF und in von der Bank bestimmten Währungen an den dafür eingerichteten Automaten der (bankfremden) Bank. Die Bargeldeinzahlung an den Geldeinzahlungsautomaten ist aus technischen Gründen je Transaktion beschränkt, wobei mehrere Transaktionen miteinander verknüpft werden können. Die Bank behält sich indes das Recht vor, betragliche Höchstgrenzen für tägliche oder monatliche Einzahlungen festzulegen. Der Kartenberechtigte legitimiert sich durch Eingabe der Debit Mastercard und Eintippen des dazu passenden PIN. Jede vom Kartenberechtigte getätigte elektronisch registrierte Transaktion ist für ihn rechtsverbindlich. Der vom Automaten erkannte Betrag wird auf dem angewählten Konto gutgeschrieben und gilt als vom Kartenberechtigten anerkannt. Der Kartenberechtigte erhält bei Bargeldeinzahlungen an den meisten Geldautomaten auf Verlangen einen Transaktionsbeleg. Die Bank selbst verschickt in der Folge keine Gutschriftanzeigen. Der erhaltene Transaktionsbeleg gilt als Gutschriftanzeige. Ist der Automat zufolge einer technischen Störung, wegen Nichterkennung einzelner Münzen/Noten oder aufgrund anderer Umstände nicht in der Lage, die Zählung der eingelegten Gelder vollständig vorzunehmen, so wird aufgrund der Journalaufzeichnungen und nötigenfalls durch Nachzählung der eingelegte Betrag ermittelt und dem Kontoinhaber gutgeschrieben. Die Risiken aus der missbräuchlichen Verwendung bzw. aus Verlust der Debit Mastercard liegen in Bezug auf die Einzahlungs-Funktion ausschliesslich beim Kontoinhaber. Die Bank übernimmt keine Schäden, die dem Kontoinhaber aus missbräuchlicher Verwendung der Einzahlungs-Funktion entstanden sind.
III Datenschutz
E1 Bearbeitung und Weitergabe von Daten sowie Beizug Dritter
Soweit für die Erbringung von Dienstleistungen unter diesen Nutzungsbedingungen erforderlich, ermächtigt der Kartenberechtigte die Bank, sämtliche im Zusammenhang mit der Nutzung der Debit Mastercard erlangten Informationen (z. B. Karten- und Transaktionsreferenznummer, Transaktionsbetrag und -datum) zu bearbeiten. Der Kartenberechtigte ist damit einverstanden, dass die Bank zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen Dritte im In- und Ausland beiziehen kann. Insbesondere akzeptiert er, dass die von der Bank für die Abwicklung des Kartengeschäfts Beauftragten sowie deren Vertragsunternehmen (etwa zur Kartenpersonalisierung) von seinen Daten soweit Kenntnis erhalten, als dies zur sorgfältigen Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Die Bank und durch die Bank beauftragte Dritte sind ermächtigt, Kartendaten zu speichern, zu bearbeiten, zu kombinieren und zu nutzen sowie daraus Profile zu erstellen. Die Bank ist jederzeit berechtigt, ihre Ansprüche gegenüber dem Kartenberechtigten an Dritte zu zedieren. Der Kartenberechtigte akzeptiert, dass die Bank die Kartendaten zur Erfüllung gesetzlicher oder regulatorischer Auskunftspflichten sowie zur Wahrung berechtigter Interessen (etwa für ein Rückforderungsverfahren) im In- und Ausland offenlegen kann. Sofern der Kartenberechtigte eine mobile Zahlungslösung eines Drittanbieters verwendet (vgl. Ziff. II. E6), nimmt er zur Kenntnis, dass die Bank und der Drittanbieter bezüglich der Bearbeitung von Personendaten voneinander unabhängig und eigenständige Verantwortliche sind. Der Drittanbieter kann Personendaten zum Angebot der mobilen Zahlungslösung (z. B. Angaben über den Kartenberechtigten) erheben. Er bearbeitet diese für seine eigenen Zwecke gemäss dessen Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen in der Schweiz oder im Ausland.
E2 Debit Mastercard mit Drittleistungen oder Vergünstigungen
Falls die Bank zusammen mit externen Anbietern von Drittleistungen spezielle Debit Mastercards oder damit zusammenhängende Programme anbietet, stellt die Bank diesen Anbietern die erforderlichen Personendaten des Kartenberechtigten (z. B. Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) zur Verfügung. Der Anbieter der Drittleistungen darf damit den Kartenberechtigten direkt kontaktieren. Der Kartenberechtigte entbindet die Bank diesbezüglich vom Bankkundengeheimnis und erteilt seine Einwilligung zur Datenübermittlung. Ebenso ist die Bank berechtigt, Informationen aus der Nutzung der Debit Mastercard zur Vermarktung von Produkten und Dienstleistungen zu nutzen, die für den Kartenberechtigten nach Auffassung der Bank interessant sind. Die Bank übernimmt keine Haftung für die vom Kartenberechtigten mit dem Anbieter der Drittleistungen eingegangenen Geschäfte. Sind die Voraussetzungen für die Nutzung der jeweiligen Debit Mastercard nicht mehr erfüllt, darf dies die Bank dem Anbieter der Drittleistungen zur Kenntnis bringen und die betreffende Debit Mastercard zurückfordern. Speziell wird zur Kenntnis genommen, dass die Debit Mastercard Stu in Zusammenarbeit mit der Jaywalker AG durch die Urner Kantonalbank gestaltet und angeboten wird. Die notwendigen Daten zum Karteninhaber bestehend aus Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Natelnummer und Clearing-Nummer werden der Jaywalker AG zur Verfügung gestellt. Im Weiteren werden nebst den Stammdaten auch Transaktionsdaten für die Ermittlung des Cashbacks an die Jaywalker AG übermittelt. Entsprechend darf die Jaywalker AG den Karteninhaber direkt kontaktieren. Ebenso akzeptiert der Karteninhaber die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Jaywalker AG und anerkennt die Bedingungen für die Benützung der Debit Mastercard Stu.
E3 Transaktionsabwicklung und Betrugsprävention
Durch den Einsatz der Debit Mastercard erhalten die nationalen oder internationalen Zahlungssysteme und deren Vertragsunternehmen, die mit der Verarbeitung von Kartentransaktionen beauftragt sind, Kenntnis von den jeweiligen Transaktionsdaten (insbesondere Karten und Transaktionsreferenznummer, Transaktions- und Fakturabetrag, Verbuchungs- und Fakturadatum). In gewissen Fällen (z. B. Hotelübernachtungen, Buchungen und Reservierungen von Mietwagen) werden weitere Daten an sie übermittelt, z. B. Namen des Kartenberechtigten oder der Person, für welche die Transaktion getätigt wurde. Die internationalen Zahlungssysteme sind berechtigt, weitere Auftragsdatenbearbeiter beizuziehen. Der Kartenberechtigte akzeptiert, dass auch Akzeptanzstellen in der Schweiz Transaktionsdaten an die Kartenherausgeberin bzw. an die mit der Abwicklung beauftragten Dritten weiterleiten.
E4 Distanzzahlung (z. B. Onlineshops, -dienstleister)
Bei Distanzzahlungen via Internet kann die Akzeptanzstelle zudem Daten wie Kartennummer, Namen und Vornamen, Zeitpunkt des Einkaufs, Transaktionsbetrag, Telefonnummer und E-Mail-Adresse, Rechnungs- und Lieferadresse des Käufers oder Dienstleistungsbezügers sowie die Device-ID und die IP-Adresse, von der die Zahlung ausgelöst wurde, über die weltweiten Netze von Mastercard an die Bank bzw. an die mit der Abwicklung beauftragten Dritte im In- und Ausland übermitteln. Die Bank sowie von der Bank beauftragte Dritte sind berechtigt, diese Daten zwecks Genehmigung einer Transaktion und Analyse von Betrugsmustern zu bearbeiten und daraus Profile zu erstellen.
E5 Bearbeitung und Weitergabe der Daten ins Ausland
Die Bank ist auch autorisiert, dem Kartenberechtigten Sicherheitsnachrichten (z. B. Betrugswarnungen) an die von diesem bekannt gegebene Mobilnummer zu senden, sodass Dritte, z. B. Netz- und Dienstbetreiber, allenfalls auf eine Bankbeziehung schliessen bzw. an Daten gelangen können. Die an die nationalen und internationalen Zahlungssysteme übermittelten Daten können diese zu eigenen Zwecken und gemäss den jeweils anwendbaren Datenschutzregeln im In- und Ausland bearbeiten, allenfalls auch in Staaten, deren Gesetzgebung keinen angemessenen Datenschutz gewährleistet. Es wird darauf hingewiesen, dass das schweizerische Recht (z. B. Datenschutzgesetzgebung) auf schweizerisches Territorium beschränkt ist, und dass daher die ins Ausland transferierten Daten keinen Schutz nach schweizerischem Recht mehr geniessen. Für im Ausland bearbeitete Daten entbinden der Kartenberechtigte die Bank in diesem Umfang ausdrücklich von der Pflicht zur Wahrung des Bankkundengeheimnisses und des Datenschutzes.
E6 Einholen des Einverständnisses Dritter
Der Kartenberechtigte bestätigt, dass er Dritte (z. B. Kontomitinhaber oder Kontobevollmächtigte), deren Daten der Bank unter diesen Nutzungsbedingungen zugänglich gemacht werden, vorgängig über die vorgenannte Datenbearbeitung informiert und deren Einverständnis eingeholt hat.